Seit dem 3. April 2022 gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Würrtemberg, welche keinerlei Beschränkungen mehr für Messen und Veranstaltungen vorsieht. Somit gibt es keine 3G-Pflicht und keine Maskenpflicht auf dem Messegelände.
Gedränge-Situationen vermeiden und - abhängig der situativen Lage - eine medizinische Maske zu tragen.